Hundesteuermeldung


Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Bei Abmeldung eines Hundes kann im Todesfall eine Bescheinigung des Tierarztes über das Ableben des Hundes (falls vorhanden) als Anlage hinzugefügt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der der Hund angemeldet werden soll.

Bei den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Velpke übernimmt die Samtgemeinde Velpke die Veranlagung der Hundesteuer für die Mitgliedsgemeinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden grundsätzlich keine hundespezifischen Unterlagen benötigt.

Das Ausfüllen des An- bzw. Abmeldungvordruckes ist ausreichend.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, muss den Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden.

Wenn ein Hund verstirbt, mit dem Halter verzieht oder verkauft wird, muss der bisherige Halter den Hund innerhalb von 14 Tagen abmelden.

Anträge / Formulare


Formular für die Hundeanmeldung

Was sollte ich noch wissen?


Nach Anmeldung des Hundes wird Ihnen ein Hundesteuerbescheid zugesandt. Dieser Hundesteuerbescheid enthält die Zahlungstermine für die Hundesteuer im laufenden Jahr und für Folgejahre. Der Hundesteuerbescheid hat Dauerwirkung, d.h. er gilt solange, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.

Hundemarken werden nicht ausgegeben.

Fachlich freigegeben durch


Samtgemeinde Velpke

Kontakt

  • Steuerwesen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Munnecke