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Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Bei Abmeldung eines Hundes kann im Todesfall eine Bescheinigung des Tierarztes über das Ableben des Hundes (falls vorhanden) als Anlage hinzugefügt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der der Hund angemeldet werden soll.

Bei den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Velpke übernimmt die Samtgemeinde Velpke die Veranlagung der Hundesteuer für die Mitgliedsgemeinden.

Es werden grundsätzlich keine hundespezifischen Unterlagen benötigt.

Das Ausfüllen des An- bzw. Abmeldungvordruckes ist ausreichend.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, muss den Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden.

Wenn ein Hund verstirbt, mit dem Halter verzieht oder verkauft wird, muss der bisherige Halter den Hund innerhalb von 14 Tagen abmelden.

Formular für die Hundeanmeldung

Nach Anmeldung des Hundes wird Ihnen ein Hundesteuerbescheid zugesandt. Dieser Hundesteuerbescheid enthält die Zahlungstermine für die Hundesteuer im laufenden Jahr und für Folgejahre. Der Hundesteuerbescheid hat Dauerwirkung, d.h. er gilt solange, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.

Hundemarken werden nicht ausgegeben.

Samtgemeinde Velpke